geschäftsfähige Person
Fakten Foerderprogramm Party
3.000 – 12.000 €
Musik & Tanz
Heidelberg
Information
Hiermit sollen Veranstaltungen im Sinne von Partys mit Musik und Tanz gefördert werden. Die Fördersumme kann zwischen 3.000€ und 12.000€ betragen.
Die Partys richten sich an junge Menschen, müssen ab 16 Jahren zugänglich sein und in Heidelberg stattfinden.
Gefördert werden kann grundsätzlich jede geschäftsfähige Person, Gruppe, Verein, Künstler:in, Institution usw.
Die Fördersumme beinhaltet die Kosten, die zur Durchführung der Veranstaltung benötigt werden (z.B. Raumkosten, Personalkosten, Sachkosten). Die Kosten sollten glaubwürdig und nachweisbar sein.
Die Veranstaltungen können sowohl in etablierten Clubs durchgeführt werden, als selbstverständlich auch in jeder beliebigen Location, so diese alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt.
Der Eintritt für die Veranstaltungen soll grundsätzlich kostenlos sein. Bei gemeinnützigen Organisationen / Vereinen ist ein Eintritt gegen Spende bis zu 5 Euro möglich. Bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist ein Eintritt bis zu 3 Euro möglich. Diese Einnahmen würden die Veranstalter:innen erhalten. Das Ziel damit ist es, die Kultur- und Clubszene nachhaltig zu stärken.
Eine Jury bewertet jeden Antrag transparent anhand von Förderkriterien und entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe die Fördersumme ausgezahlt wird. Hier ist ein Mehrheitsbeschluss nötig. Das Konzept für die Veranstaltung muss schlüssig, durchführbar, betriebswirtschaftlich nachvollziehbar und inhaltlich stimmig sein sowie der Mehrwert für die Jugend klar erkennbar sein.
Der Antrag kann jederzeit ohne Antragsfrist eingereicht werden. Wird der Antrag bewilligt erhalten die Antragsteller:innen bis zu 80% der bewilligten Fördersumme zur Durchführung der Veranstaltung ausgezahlt. Die Veranstaltung muss spätestens drei Monate nach der Antragsbewilligung durchgeführt werden. Die Verwendungsnachweise müssen spätestens vier Wochen nach Veranstaltungsende erbracht werden, dann wird die restliche Summe ausgezahlt.
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