geschäftsfähige Person
Fakten Foerderprogramm Party
2.500€ – 10.000 €
Musik & Tanz
Heidelberg
Information
Das Ziel sind mehr Partys in Heidelberg für die Zielgruppe 16-27-jährige.
In Abgrenzung zum Förderprogramm Jugendkultur, welches verschiedenste Kreativ-Projekte unterstützt, sollen hiermit insbesondere Veranstaltungen im Sinne von Partys mit Musik und Tanz gefördert werden. Die Fördersumme kann zwischen 2.500€ und 10.000€ betragen.
Die Partys richten sich an junge Menschen, müssen ab 16 Jahren zugänglich sein und in Heidelberg stattfinden. Gefördert werden kann grundsätzlich jede geschäftsfähige Person, Gruppe, Verein, Künstler:in, Institution usw.
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Die Fördersumme beinhaltet die Kosten, die zur Durchführung der Veranstaltung benötigt werden (z.B. Raumkosten, Personalkosten, Sachkosten). Die Kosten müssen glaubwürdig und nachweisbar sein. Die Veranstaltungen können sowohl in etablierten Clubs durchgeführt werden, wofür in den entsprechenden Häusern bereits Termine geblockt wurden (weitere Termine werden erwartet) als selbstverständlich auch in jeder beliebigen Location, so diese alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt.
Der Eintritt für die Veranstaltungen sollte grundsätzlich kostenlos sein. Bei gemeinnützigen Organisationen / Vereinen ist ein Eintritt gegen Spende bis zu 5 Euro möglich. Bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist ein Eintritt bis zu 3 Euro möglich.
Es gibt eine Jury mit 9 Mitgliedern aus:
- Jugendgemeinderat
- Nachtbürgermeister
- Stadtjugendring
- Verwaltung
- Clubszene (Eventkultur Rhein-Neckar)
- Subkultur
- Heidelberg Marketing gebildet.
Diese Jury bewertet jeden Antrag transparent anhand von Förderkriterien und entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe die Fördersumme ausgezahlt wird. Hier ist ein Mehrheitsbeschluss nötig.
Das Konzept für die Veranstaltung muss schlüssig, durchführbar, betriebswirtschaftlich nachvollziehbar und inhaltlich stimmig sein sowie der Mehrwert für die Jugend klar erkennbar sein. Pro Jahr werden drei Antragstermine festgelegt, um in allen Jahreszeiten Angebote durchführen zu können.
Die drei festen Antragstermine (März, Juni, September) gewährleisten die Planungssicherheit für alle Beteiligten (Jury, Antragsteller:innen, Clubs).
Wird der Antrag bewilligt erhalten die Antragsteller:innen bis zu 70% der bewilligten Fördersumme zur Durchführung der Veranstaltung ausgezahlt.
Die Veranstaltung muss spätestens drei Monate nach der Antragsbewilligung durchgeführt werden. Die Verwendungsnachweise müssen spätestens vier Wochen nach Veranstaltungsende erbracht werden, dann wird die restliche Summe ausgezahlt.
Drei Bewerbungsfristen zum 01.03., 01.06. und 01.09. Jurysitzungen zur Aufarbeitung der Antragsunterlagen 15.03., 15.06., 15.09. (sofern ein Wochenende oder Feiertrag betroffen ist, werden die Sitzungen entsprechend geändert).
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